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   SG Duisburg, 16.03.2006 - S 10 SO 6/06 ER   

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SG Duisburg, 16.03.2006 - S 10 SO 6/06 ER (https://dejure.org/2006,23181)
SG Duisburg, Entscheidung vom 16.03.2006 - S 10 SO 6/06 ER (https://dejure.org/2006,23181)
SG Duisburg, Entscheidung vom 16. März 2006 - S 10 SO 6/06 ER (https://dejure.org/2006,23181)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 19.91

    Rückzahlung eines nach Ausbildungsförderungsrecht gewährten Darlehens -

    Auszug aus SG Duisburg, 16.03.2006 - S 10 SO 6/06
    Bei dem Wohnen in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe handelt es sich lediglich um eine von vielen Möglichkeiten des Betreuten Wohnens, wobei es sich bei den therapeutischen Wohngemeinschaften häufig um eine stationäre Wohnform handelt, nämlich dann, wenn die Unterkunft der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers zuzuordnen ist, was auch bei externen Wohnungen möglich ist (vgl. OVG Hamburg FEVS 56, 174, 175; BVerwG Urteil v. 24.02.1994, Az.: 5 C 19/91).
  • SG Bayreuth, 29.07.2005 - S 4 SO 45/05
    Auszug aus SG Duisburg, 16.03.2006 - S 10 SO 6/06
    Aufgrund der nach § 98 Abs. 5 SGB XII gegebenen Zuständigkeit der Antragsgegnerin kann dahingestellt bleiben, ob sich eine Leistungspflicht darüber hinaus auch aus § 14 Abs. 2 SGB IX ergibt, weil die Antragsgegnerin den am 12.09.2005 bei ihr eingegangenen Antrag auf Kostenübernahme nicht innerhalb von 2 Wochen an den nach ihrer Auffassung zuständigen Leistungsträger weitergeleitet hat (für eine Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 SGB IX bei streitiger örtlicher Zuständigkeit zwischen mehreren Sozialhilfeträgern: SG Bayreuth Beschluss vom 29.07.2005 Az.: S 4 SO 45/05 ER mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 15/09

    Sozialhilfe

    Entgegen der Auffassung der Klägerin muss die Wohnung, in der die ambulanten Leistungen erbracht werden, nicht vom Anbieter der ambulanten Dienstleistungen organisiert sein, sondern es reicht auch aus, wenn der Hilfeempfänger - so wie hier - die Wohnung selbst anmietet (so auch: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 26. Juni 2006, Az.: S 3 B 188/06; Sozialgericht Duisburg, Beschluss vom 16. März 2006, Az.: S 10 SO 6/06 ER; Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 5. November 2009, Az.: S 13 SO 494/08; Gerlach, ZfF 2008, S. 1; Josef/Wenzel, NDV 2007, S. 85, 89; Steimer in Mergler/Zink, SGB XII, 10. Lieferung, § 98, Rn. 85).

    Dabei darf es sich nicht um sporadische, situativ bedingte Betreuungsleistungen handeln, sondern diese müssen in einer regelmäßigen Form erbracht werden und in eine Gesamtkonzeption eingebunden sein, die auf die Verwirklichung einer möglichst selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung ausgerichtet sein muss (so zutreffend mit weiteren Nachweisen: Sozialgericht Duisburg, Beschluss vom 16. März 2006, Az.: S 10 SO 6/06 ER).

  • SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 494/08

    Sozialhilfe - Umzug eines behinderten Menschen in eigene Wohnung - Bezug von

    (a.) Zur Überzeugung der Kammer muss die Wohnung, in der die ambulanten Leistungen erbracht werden, nicht vom Anbieter der ambulanten Dienstleistungen organisiert sein, sondern es reicht auch aus, wenn der Hilfeempfänger die Wohnung selbst angemietet hat (so auch Gerlach , a.a.O.; Joseph/Wenzel , a.a.O., S. 89; OVG Bremen, Beschluss v. 26.06.2006 - S 3 B 188/06; SG Duisburg, Beschluss v. 16.03.2006 - S 10 SO 6/06 ER, SG Hannover, Beschluss v. 12.05.2005 - S 52 SO 257/05 ER; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 21.06.2007 - L 13 SO 5/07 ER; SG Oldenburg, Beschluss v. 19.12.2005 - S 2 SO 256/05 ER, Schlette a.a.O., § 98 Rn. 97).
  • SG Duisburg, 28.01.2011 - S 44 SO 10/11

    Sozialhilfe

    In einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Duisburg (S 10 SO 6/06 ER) hatte das Sozialgericht die Antragsgegnerin zu 1) durch Beschluss vom 16.03.2006 verpflichtet, der Antragstellerin ab 01.02.2006 bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens Leistungen der Eingliederungshilfe in Gestalt von Hilfen zu selbstbestimmten Leben im betreuten Wohnmöglichkeiten im Rahmen des individuellen Hilfeplans vom 21.12.2005 beantragten Umfangs zu gewähren.

    Diese Leistungspflicht hat sich im Anschluss an das sozialgerichtliche Verfahren vor dem Sozialgericht Duisburg S 10 SO 6/06 ER durch Bescheid vom 29.03.2006 anerkannt.

  • SG Lüneburg, 18.01.2010 - S 22 SO 99/08

    Sozialhilferecht: Örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers; Anforderungen an

    Diese Auffassung wird vom Sozialgericht Duisburg mit Beschluss vom 16. März 2006 - S 10 SO 6/06 ER - geteilt.
  • SG Lüneburg, 07.01.2010 - S 22 SO 99/08

    Zuständigkeit eines Sozialträgers i.R.d. Erstattung von Aufwendungen für eine

    Diese Auffassung wird vom Sozialgericht Duisburg mit Beschluss vom 16. März 2006 - S 10 SO 6/06 ER - geteilt.
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